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Bayrisches Kinderstartgeld

Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden deshalb künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung.

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.

Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben.

Ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes wurde in der Kabinettssitzung vom 08. Juli 2025 gebilligt und dem Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet. Das parlamentarische Verfahren gilt es abzuwarten. 

Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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