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Bayrisches Kinderstartgeld

Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln.

Anstelle des ursprünglich geplanten Kinderstartgeldes sollen die Mittel nun vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fließen . Damit möchte der Freistaat gezielt das unterstützen, was Familien im Alltag wirklich entlastet:

  • stabile und bezahlbare Betreuungsplätze

  • qualifiziertes Personal in Kitas und Krippen,

  • mehr Qualität und Verlässlichkeit vor Ort.

So sollen alle Familien – unabhängig von Einkommen oder Wohnort – von starken und zukunftssicheren Kitas profitieren.

Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten weiterhin das Bayerische Familiengeld.

Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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