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Viel Freude mit unserer App Familie im Landkreis Neu-Ulm!

Langeweile in den Ferien? Medienzeit kreativ nutzen

Medienzeit kreativ nutzen

In den Ferien werden Computer, Tablet und Smartphone meist intensiver genutzt als sonst. Das muss aber nicht schlecht sein, denn schließlich kann man mit diesen Geräten auch kreativ arbeiten. Welche Kameraeinstellung ist die richtige? Wie schneidet man Hörspiele? Und wie animiert man Spiele?

Mit den richtigen Tools und Infoseiten lernen Kinder schnell die wichtigsten Tricks und Kniffe zum kreativen Umgang mit Medien. Und die vermeintlich langweilige Ferienzeit vergeht wie im Flug. Das bietet nicht nur einen Mehrwert für die eigene Medienerfahrung. Es ermöglicht auch eine informierte und kritische Auseinandersetzung mit Medieninhalten.

klicksafe stellt in seinem Beitrag "Medienzeit kreativ nutzen" empfehlenswerte Angebote vor.

"Was hilft Babys, die viel schreien?"

Was beruhigt Babys, die viel schreien? Wie können Eltern reagieren und was können sie für sich selbst tun, wenn es sich belastend anfühlt? Um diese und weitere Fragen ging es im vergangenen Live-Web-Coaching. Die Ärztin und Eltern-Kleinkind-Therapeutin Sarah Sant‘Unione (KJF Klinik Josefinum) hat viele Tipps gegeben und die persönlichen Fragen der Zuschauenden aus dem Chat beantwortet. Wer es verpasst hat, kann nun die Video-Aufzeichnung auf familienland.bayern.de ansehen und die häufigsten Fragen und Antworten aus dem Chat nachlesen.

Die Fragen im Chat wurden außerdem beantwortet von:

  • Anja Keller (Therapeutin in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie an der KJF Klinik Josefinum) und

  • Monika Stumpf (Sozialpädagogin und systemische Familientherapeutin, u. a. bei der bke-Onlineberatung tätig).

Mit den Web-Coachings möchte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt ganz konkret Eltern unterstützen. Damit auch jene Eltern, die nicht live dabei sein konnten, das Gespräch im Nachhinein anschauen können, würden wir uns freuen, wenn Sie die Info dazu teilen. Bildmaterial befindet sich im Anhang. Wenn Sie andere Formate benötigen oder noch Fragen haben, melden Sie sich gerne.

Franz und Gertrund Mück-Stiftung fördert Menschen mit Behinderung

Ab sofort können Menschen mit Behinderung wieder Anträge für eine Förderung über die Franz und Gertrud Mück-Stiftung beim Landratsamt Neu-Ulm einreichen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte im Landkreis Neu-Ulm.

Was kann gefördert werden?

Förderzusschüsse können z. B. für Folgendes gewährt werden:

- berufliche Existenzgründungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Ausbildungen
- Zuwendungen zum Lebensunterhalt in Notsituationen
- Beschaffung von Hilfsmitteln

Antragsschluss ist der 10. Oktober 2025

Weitere Infos und Förderantrag unter www.landkreis-nu.de/Franz-und-Gertrud-Mueck-Stiftung

Verfahrenslotsin im Landkreis Neu-Ulm

Fragen zu Unterstützungsangeboten bei Behinderung? Probleme im Bereich Inklusion? Auf der Suche nach Hilfen, weil bei Ihrem Kind eine Behinderung droht? Bei all diesen Fragestellungen und noch mehr hilft die Verfahrenslotsin im Landratsamt Neu-Ulm, Rebekka Schmitt.

Die Sozialarbeiterin (M. A.), MBA unterstützt und berät Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ihre Familien, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person unter 27 Jahre alt ist und eine Behinderung hat oder eine Behinderung droht. Ziel ist es, dass die Beratung und Hilfen aus einer Hand kommen und sich die Betroffenen nicht selbst durch den Dschungel der verschiedenen Leistungsträger kämpfen müssen. 

Das Angebot ist freiwillig, unabhängig und kostenlos.

Telefon: 0731/7040-53161 oder 0152 24125973

E-Mail: rebekka.schmitt@landkreis-nu.de

mehr Infos unter: https://www.landkreis-nu.de/Verfahrenslotsin

Zuschüsse zur Familienerholung

Familien erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Freistaat Bayern einen finanziellen Zuschuss für Familienreisen.
Diese Familien müssen in Bayern leben und sich ansonsten keinen Urlaub leisten können.

Voraussetzungen für Zuschüsse zur Familienerholung:

  • Zuschüsse zur Familienerholung können nur Familien beziehen.
    Das bedeutet Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, für das/die sie Kindergeld beziehen.

  • Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern

  • Familien, deren jährliches Familiennettoeinkommen seit dem 1. Mai 2023 unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:

    • alleinerziehende Eltern mit einem Kind: 31.000 Euro

    • beide Eltern mit einem Kind: 34.000 Euro (je weiteres Kind: 4.800 Euro)

  • Während des Erholungsaufenthaltes muss ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen werden.

Höhe der Zuschüsse:

  • Für jedes Kind und jeden Erwachsenen bis zu 19,50 Euro täglich

  • Für jedes Kind mit einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bis zu 25,50 Euro täglich

Was wird bezuschusst?

Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens sechs Tagen und höchstens 14 Tagen bezuschusst.
An- und Abreisetag gelten jeweils als ein voller Tag.
Bezuschusst werden ausschließlich Familienurlaube in förderfähigen Familienferienstätten gefördert.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt sein.

Wie wird Antrag gestellt?

Alle weiteren Informationen zur Antragstellung etc. finden Sie hier!

Kostenlose Vorlesegeschichten - einfach Vorlesen

einfach vorlesen - für Schule und Zuhause

Kostenlose Vorlesegeschichten

Der Service www.einfachvorlesen.de bietet wöchentlich neue Vorlesegeschichten!

So funktioniert es:

  1. Geschichte auf www.einfachvorlesen.de herunterladen.

  2. Geschichte vorlesen oder selberlesen.

Alles Gute zum Vatertag

Synonyme:

Retter in der Not, Fels in der Brandung, Alleskönner, Superheld ohne Umhang!

Stipendienprogramm: Botschafter Bayerns

Das Stipendienprogramm „Botschafter Bayerns“ des Bayerischen Kultusministeriums ermöglicht es Schüler:innen zwischen 15 und 18 Jahren, in eine fremde Kultur einzutauchen. Verbringe ein Schuljahr in Brasilien, Bulgarien, China, Frankreich, Indien, Irland, Polen, Rumänien, Südafrika, Tschechien oder Ungarn, erlerne die Sprache und erlebe den Alltag! Für Ungarn und Tschechien gibt es zusätzlich Musikstipendien. Die Bewerbungsphase läuft.

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