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Viel Freude mit unserer App Familie im Landkreis Neu-Ulm!

Das SCHAU HIN!-Game „Sherlock Phones”

„Sherlock Phones“ ist ein Online-Spiel für Kinder zwischen sieben und 13 Jahren – und ihre Eltern. Gemeinsam erkunden sie spielerisch und sinnvoll verschiedene Medienthemen und entwickeln dabei wichtige Medienkompetenz! Um drei Mini-Spiele zu meistern, sind Teamwork, Geschicklichkeit und Medienwissen gefragt. Das Spiel bietet zwei Schwierigkeitsstufen, für Spielerfahrene sowie für Spielneulinge.

Mit einer Spieldauer von etwa 45 Minuten ist „Sherlock Phones“ eine gute Gelegenheit für ein unterhaltsames Medienerlebnis in der Familie.

So wird gespielt:

„Sherlock Phones“ ist ein mobiles Browser-Game. Es gibt daher keine App! „Sherlock Phones“ wird einfach im Internet-Browser gespielt, ohne Download und Registrierung. Das beste Spielerlebnis garantiert das Spielen auf dem Tablet oder Smartphone im Browser „Google Chrome“ – damit werden die meisten Funktionen und Effekte des Spiels unterstützt, wie zum Beispiel Vibrationseffekte, Bildschirmwackeln usw.. Aber auch das Spielen in anderen Browsern wie Firefox oder Safari sowie auf dem Laptop oder PC funktioniert natürlich.

Alle Infos dazu finden sich auf SCHAU HIN!

Bildquelle: Pressefotos SCHAU HIN!

Thema "Taschengeld" - Empfehlungen und Informationen

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen. Daher ist es die Entscheidung der Eltern ob und wie viel Taschengeld sie ihrem Kind geben.

Taschengeld kann jedoch sinnvoll sein, denn damit lernt ein Kind mit Geld umzugehen. Die Höhe des Taschengeldes sollte sich an dem Alter des Kindes richten. Bezüglich der Höhe gibt es viele Unsicherheiten bei Eltern, 10 Jährige haben andere Wünsche als Jugendliche, es sollte für das Alter angemessen sein - nicht zu knapp - nicht zu üppig.

Empfehlungen zur Taschengeldhöhe nach Alter gibt es beim Deutschen Jugendinstitut.

Das Taschengeld sollten den Kindern und Jugendlichen in erster Linie dafür zur Verfügung stehen, um damit ihre persönlichen Wünsche zu finanzieren. Kindern und Jugendlichen sollten daher auch keine Vorschriften gemacht werden, was sie von ihren Taschengeld kaufen. Kleidung, Schulsachen oder auch Tickets für Bus oder Bahn sollten nicht vom Taschengeld beglichen werden.

Für Kinder unter 6 Jahren sollten Eltern nur Kleinstbeträge pro Woche geben. Denn erst ab der Grundschule können Kinder verstehen, dass Geldstücke und Scheine unterschiedlichen Wert haben und dass Waren auch unterschiedlich viel kostet.

Für Kinder ab 12 Jahren können die Eltern auch ein sog. "Taschengeldkonto" angelegen. So können Kinder lernen wie Girokonten funktionieren und selbstständig ihr Geld abheben oder auf dem Konto sparen.

Mit? Bestimmt! - Für Eltern, die Kita mitgestalten

In Bayern können Sie als Eltern mehr bewegen, als Sie vielleicht meinen. Ob bei Projekten, in einer Eltern-Aktiv-Gruppe, im Elternbeirat oder im Förderverein – Ihr Mitwirken macht den Kita-Alltag bunter.

Diese Seite stellt mögliche Formen einer Beteiligung vor, klärt über rechtliche Fragen auf und bietet Praxisbeispiele für Mitmach-Aktionen. Finden Sie heraus, was Ihr Part sein könnte!

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