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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Welche Angebote werden gefördert?

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),

  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),

  • der persönliche Schulbedarf (130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr),

  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten - auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),

  • Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),

  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),

  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an.

Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Übersicht, wo Sie sich zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes vor Ort informieren können, finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Mehr zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie bei den einzelnen Leistungen.

Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, können Sie vor Ort beantragen: 

> Hier Bildung und Teilhabe beantragen.

Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie oder Ihr Kind bekommen:

Hinweis: Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.

Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen BuT-Leistungen zu beantragen und wenn Sie Fragen haben. Sie erreichen die BuT-Beratung

Das Beratungsangebot ist kostenlos. Die Beratung findet außerdem in den Sprachen EnglischArabischRussisch und Türkisch statt.

Mobbing in der Schule

Fast jeder sechste 15-Jährige erfährt laut einer Pisa-Studie während der Schulzeit seelische oder körperliche Misshandlungen durch Mitschüler.
Oft erzählen die Kinder und Jugendlichen aus Scham zuhause nichts darüber.
Achten Sie deshalb aufmerksam auf Signale, die auf Mobbing hinweisen können.

Darauf sollten Sie als Eltern achten:

  • Anzeichen von Kummer oder Schulunlust

  • häufige Bauch- oder Kopfschmerzen bei Ihrem Kind

  • blaue Flecken oder andere Verletzungen

  • persönliche Gegenstände oder Geld fehlen plötzlich, die Kleidung ist zerrissen

Das können Sie tun, wenn Ihr Kind gemobbt wird:

  • Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen und die Berichte Ihres Kindes.

  • Benachrichtigen Sie die Schule. Bitten Sie um einen Gesprächstermin mit dem Klassenlehrer, Vertrauenslehrer oder der Fachkraft der Jugendsozialarbeit an Schulen.

  • Wird Ihr Kind außerhalb der Schule gemobbt, ziehen Sie einen Anwalt hinzu. Er kann dem Täter oder den Tätern die möglichen rechtlichen Konsequenzen bei fortgesetztem Mobbing deutlich machen.

Weitere Tipps zum Thema Mobbing, wie sie es erkennen und wie Sie als Eltern damit umgehen können finden Sie hier:
https://materialien.aj-bayern.de/media/products/Mobbing_gemeinsam_beenden.pdf

STARK GEGEN MOBBING: MINISTERIN SCHARF LÄDT ZUM FAMILIENST@RK WEB-COACHING EIN

Am 23. April 2025 um 20:30 Uhr geht das nächste Web-Coaching zum Thema „Mobbing – Schikane mit System: Was Eltern tun können“ in Kooperation mit dem Bayerischen Landesjugendamt live. Dieses Mal gibt Jörg Breitweg, Experte für Gewaltprävention bei der Aktion Jugendschutz, hilfreiche Tipps, was Eltern bei Mobbing tun können, und beantwortet die Fragen der Eltern.

Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Das gesamte Web-Coaching wird live von einer Gebärdensprachdolmetscherin übersetzt.

Auf der Homepage von Familienland Bayern sind zudem hilfreiche Links zu weiteren Informationen und Beratungsstellen in Bayern zusammengefasst.

kindergesundheit-info.de

Kindergesundheit-info.de ist ein Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und übernimmt für den Bund Aufgaben der Gesundheitsförderung und Prävention. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Förderung der gesunden kindlichen Entwicklung.

Gefunden werden Informationen, hilfreiche Empfehlungen und Tipps zu:

  • Alltagsthemen wie Ernährung, Schlafen, Spielen oder Medien

  • Gesundheitsthemen wie zum Beispiel häufige Krankheiten im Kindesalter, Verhütung von Unfällen, Impfen, Früherkennungsuntersuchungen, Allergien, Passivrauchen, Zahngesundheit

  • den einzelnen Entwicklungsbereichen mit den wichtigsten Entwicklungsschritten der ersten sechs Lebensjahre

  • Fragen der Gesundheits- und Entwicklungsförderung und der Unterstützung bei Problemen der kindlichen Entwicklung

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die dort angebotenen Auskünfte und Anregungen in keiner Weise eine persönliche Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin ersetzen können.

kindergesundheit-info.de: kindergesundheit-info.de

Pflegestützpunkt des Landkreises Neu-Ulm - Beratung und Koordination

Pflege kann jeden betreffen...

... sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch altersbedingte Beeinträchtigungen.

Der Pflegestützpunkt Neu-Ulm berät und begleitet Pflegebedürftige, sowie auch Eltern und weitere Angehörige rund um das Thema Pflege - neutral, individuell und kostenfrei.

  • Gibt einen Überblick über Hilfs- und Unterstützungsangebote rund um Pflege und Wohnraumanpassung

  • Berät umfassend zum Thema Pflegebedürftigkeit - auch vorsorgend.

  • Informiert zur Finanzierung der Pflege

  • Verschafft einen Überblick über das Pflege- und Dienstleistungsangebot im Landkreis Neu-Ulm.

  • Vermittelt bei Bedarf an weiterführende Beratungs- und Fachstellen

  • Unterstützen und beraten bei Antragsstellungen.

Alle Informationen sowie Kontaktdaten finden sich hier!

Rechtsextreme Online-Strategien zwischen Trend und Tarnung

Kinder und Jugendliche kommen auf Plattformen wie TikTok und Instagram mit rechtsextremen Falschinformationen und Verschwörungserzählungen in Kontakt. Auch auf Spieleplattformen wie Steam oder Discord tummeln sich rechtsextreme Akteur*innen und versuchen junge Gamer*innen für sich zu gewinnen.

Bei Klicksafe finden Sie im Themenbereich Rechtsextremismus Sie Informationen zu rechtsextremer Propaganda im Internet und Hilfestellung dazu, wie Sie Jugendliche gegen diese starkmachen können.

In der Informationsbroschüre von Klicksafe erfahren Eltern, auf welche Formen von rechtsextremer Propaganda Jugendliche im Netz stoßen können. Außerdem erhalten sie Tipps, um ihre Kinder starkzumachen gegen rechtsextreme Hetze. Und sie erfahren, welche Melde- und Beratungsstellen es in Deutschland gibt.

Rechtsextreme Online-Strategien zwischen Trend und Tarnung

Eltern 2.0 - Digitale Elternabende der BZL zu sozialen Medien und Politik

Die digitalen Elternabende der BLZ zu sozialen Medien und Politik

Deepfakes von Politikern, rassistische Memes im Klassenchat, verstörende Livestreams aus dem Kriegsgebiet – soziale Medien und Messenger sind alles andere als eine politikfreie Zone. Für Eltern ist es schwierig, den Überblick zu behalten: Mit welchen politischen Botschaften kommen Jugendliche im Netz in Berührung? Wo verlaufen die Grenzen zwischen Information, Meinung und Desinformation? Wie kann man mit jungen Menschen über beunruhigende Weltereignisse sprechen? Welche Debattenkultur herrscht im Netz; wo – und wie – müssen Grenzen gezogen werden?
Die digitalen Elternabende der BLZ nehmen die politische Seite der sozialen Medien in den Blick und bieten Tipps und Hilfestellungen, wie Eltern Jugendliche dabei unterstützen können, politische Informationen im Netz einzuordnen sowie sich verantwortungsvoll und konstruktiv an digitalen Debatten zu beteiligen.


Für Eltern von Jugendlichen ab 11 Jahren stehen jeweils zwei digitale Veranstaltungen zur Auswahl: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

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