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Landesstiftung Mutter und Kind

Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft Schwangeren und Müttern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr.
Sie unterstützt diese in wirtschaftlichen und seelischen Notlagen.

Beispiele für die Unterstützung:

  • notwendige Anschaffungen finanzieren

  • Lebensunterhalt sicherstellen

  • unter bestimmten Voraussetzungen Schuldverpflichtungen mindern

  • Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum.

Voraussetzungen für eine Unterstützung:

  • Das Einkommen überschreitet bestimmte Einkommensgrenzen nicht.

  • Der Antrag durch die Schwangere muss vor der Geburt bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle erfolgen.

Allgemein sind gesetzliche Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.