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Legasthenie und Dyskalkulie

Etwas Neues zu lernen, ist toll. Doch manchmal kann Lernen auch ziemlich anstrengend sein. Und mitunter sogar zum Problem werden, wenn bestimmte Inhalte nur schwer aufgenommen werden können oder wenn das Lernen an sich schwerfällt.

Lernschwierigkeiten können in mehreren Bereichen auftreten, z. B. Probleme beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (Lese- und Rechtschreibschwäche/Legasthenie) oder beim Erlernen des Rechnens (Rechenschwäche, Rechenstörung, Dyskalkulie). Bei allen Lern- und Leistungsschwierigkeiten können weiterhelfen:

  • eine umfassende Diagnose

  • Konzepte zum „Lernen lernen“

  • persönliche Beratung

Lernschwierigkeiten gehen alle an, daher können die Familie, Lehrkräfte und Schule zur Aufklärung und Unterstützung beitragen. Auch die Staatliche Schulberatung in Bayern bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern qualifizierte Ansprechpersonen an den Schulen: Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen sowie Schulpsychologen.

Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Bei einer nicht geringen Zahl von Schülerinnen und Schülern ist der Schulerfolg durch besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben beeinträchtigt. Davon sind insbesondere Schüler der Grundschule, aber auch Schüler aller anderen Schularten betroffen. Zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens gibt es Richtlinien: In der Bayerischen Schulordnung sind für Lese-Rechtschreib-Störung Maßnahmen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes genannt (§§ 31 - 36 BaySchO).

Maßnahmen der individuellen Unterstützung, wie z. B. Auswahl einer geeigneten Schriftart und -größe, größere Zeilenabstände, individuelle Erläuterungen der Arbeitsanweisungen werden von der Lehrkraft außerhalb der Leistungsfeststellungen eingesetzt.
Für Nachteilsausgleich oder Notenschutz bei Leistungsfeststellungen ist ein Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Schulleitung erforderlich. Eine mögliche Maßnahme des Nachteilsausgleichs ist dann beispielsweise eine verlängerte Bearbeitungszeit. Maßnahmen des Notenschutzes sind bei einer Lesestörung der Verzicht auf die Bewertung des Vorlesens bzw. bei einer Rechtschreibstörung der Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung.

Weitere Informationen

Rechenschwierigkeiten

Manchen Kindern fällt es schwer, mathematische Strukturen und Prinzipien zu erkennen sowie ein Verständnis für Zahlen, Rechenoperationen und -strategien aufzubauen. Bei Schwierigkeiten beim Rechnenlernen ist es ein wichtiges Ziel, dass betroffene Schülerinnen und Schüler zu alltagstauglichen Kompetenzen im Rechnen geführt werden.

Schulische Maßnahmen bei besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen

Bei Schülerinnen und Schülern, die von besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen betroffen sind, können folgende Maßnahmen ergriffen werden, auch ohne dass eine formale Diagnostik einer Dyskalkulie vorliegen muss:

Maßnahmen der individuellen Unterstützung im Unterricht

Maßnahmen bei Leistungserhebungen

Fördermaßnahmen

Modellversuch zur nachhaltigen Förderung rechenschwacher Schülerinnen und Schülern

Weitere Informationen

Beratung

Ansprechpersonen bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sowie Rechnen sind neben den Lehrkräften der Klasse

Weitere Ansprechpersonen – insbesondere wenn es um die Abklärung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs geht – sind dieMobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD).

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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