Schuleingangsuntersuchung
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung soll vor allem zeigen, ob ein Kind den schulischen Anforderungen gewachsen ist oder ob es in bestimmten Bereichen noch besondere Förderung und/oder Unterstützung benötigt. Alle Kinder, für die im kommenden Jahr die Schulpflicht beginnt, werden deshalb von Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes untersucht. Zu dieser Testung erhalten Sie und Ihr Kind vom Öffentlichen Gesundheitsdienst über den Kindergarten eine Einladung.
1. Schuleingangsscreening: Für alle Kinder
Was wird erfasst?
Gesundheitliche Vorgeschichte
Gewicht und Körpergröße
Hör- und Sehfähigkeit
Sprachliche und motorische Entwicklung
Durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen (gelbes Kinderuntersuchungsheft)
Impfungen (Impfbuch)
2. Schulärztliche Untersuchung: In Einzelfällen
In welchen Fällen
bei fehlendem Nachweis über die durchgeführte Früherkennungsuntersuchung U9,
als Angebot;
wenn sich beim Schuleingangsscreening oder der U9 Besonderheiten ergeben haben
auf Wunsch der Eltern
Die U9 fehlt?
Denken Sie rechtzeitig daran, die Früherkennungsuntersuchung U9 durchführen zu lassen – und zwar, wenn Ihr Kind zwischen 60 und 64 Monate alt ist, also mit fünf Jahren, spätestens mit fünf Jahren und vier Monaten.
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U 9 und J1 sowie an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder gesetzlich verpflichtend (Art. 14 GDVG).
Bei der Schuleingangsuntersuchung müssen Kinder ohne Nachweis über die Durchführung der U9 im Anschluss an das Schuleingangsscreening schulärztlich untersucht werden.
Nimmt ein Kind nicht an der U9 und nicht an der schulärztlichen Untersuchung teil, ist der Öffentliche Gesundheitsdienst verpflichtet, das Jugendamt hierüber zu informieren.
Die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen (Art. 14 GDVG) ist gesetzlich verpflichtend
Weitere Informationen:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Im Bereich "Downloads" auf unserer FamilienApp können Sie unter dem Punkt "Elternbildung und Erziehung" die kostenlose Informations-Broschüre "Fit für die Schule" herunterladen.
Zuständig im Landkreis Neu-Ulm ist der Öffentliche Gesundheitsdienst