Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich Jugend und Familie
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Verfahrenslotsin im Landkreis Neu-Ulm
Die Verfahrenslotsin kann Sie beraten, unterstützten und begleiten:
- wenn Sie unter 27 Jahre alt sind, eine Behinderung haben oder eine Behinderung droht
- wenn Sie Eltern, Pflegeeltern, gesetzliche Betreuerin/gesetzlicher Betreuer eines Kindes/jungen Erwachsenen mit (drohender) Behinderung sind
Gemeinsam machen Sie sich auf den Weg, Ihre passende Hilfe in der Freizeit, der Kindertagesstätte, der Schule, im Studium, bei der Ausbildung und Arbeit oder beim Thema Wohnen zu finden.
Das Angebot ist freiwillig, unabhängig und kostenlos.
Die Termine bei der Verfahrenslotsin können Sie flexibel über die Homepage des Landkreises Neu-Ulm buchen. Sie wählen den Ort, an dem die Beratung stattfinden soll, selbstständig aus. Vergessen Sie bitte nicht die Angabe der Adresse, sodass die Verfahrenslotsin auch zu Ihnen kommen kann.
Terminvereinbarung für die Beratung: www.landkreis-nu.de/verfahrenslotsin
Was ist ein Verfahrenslotse?
Derzeit ist in Bayern der Bezirk Schwaben für die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig. Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden vom Jugendamt bewilligt. Ab 01.01.2028 soll die Zuständigkeit für Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung auf das Jugendamt übergehen. Damit dann alle Hilfen unter einem Dach laufen, sind neue Strukturen im Jugendamt, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechendem Wissen zur Eingliederungshilfe und sicherlich auch neue Arbeitswerkzeuge erforderlich. Die Verfahrenslotsin begleitet diesen Änderungsprozess im Landratsamt mit.
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