Landratsamt Neu-Ulm Fachbereich Jugend und Familie
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Der Fachbereich Jugend und Familie bietet zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind eine Beistandschaft oder eine Beratung an. Im Rahmen der Beidstandschaft vertritt der Fachbereich Jugend und Familie in diesen Fällen das Kind ggf. auch vor Gericht. Im Rahmen einer Beratung wird über die Vorgehensweisen in diesen Fällen aufgeklärt. Im Fachbereich können kostenfrei Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) und Unterhaltsverpflichtungen beurkundet werden.
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