Landratsamt Neu-Ulm Fachbereich Soziales und Senioren - Bildung und Teilhabe
Albrecht-Berblinger-Straße 6
89231 Neu-Ulm
Eltern, die Bürgergeld, Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem AsylbLG, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder beantragen: Gemeinschaftliches Mittagessen in der Kita, Lernförderung, Kultur, Sport, Mitmachen, Schulbedarf und Ausflüge, Schülerbeförderung.
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