Albrecht-Berblinger-Straße 6
89231 Neu-Ulm
Kann der Lebensunterhalt aus dem zu berücksichtigenden Einkommen (Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld u.a.) oder Vermögen nicht bestritten werden, ist es möglich, beim Jobcenter des Landkreises Bürgergeld zu beantragen. Hilfebedürftig können somit auch alleinerziehende Frauen werden, die nur ein geringes Elterngeld nach Geburt des Kindes erhalten. In der Schwangerschaft können Leistungsempfängerinnen einen Mehrbedarfszuschlag erhalten. Nach Geburt des Kindes gibt es für alle Alleinerziehende einen Mehrbedarfszuschlag.
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