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Unterhaltsvorschuss

Landratsamt Neu-Ulm Fachbereich Jugend und Familie

Übersichtskarte

Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm

Beschreibung:

Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Ab dem 12. Lebensjahr sind hierfür zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes.

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