App Logo

Unterhaltsvorschuss

Landratsamt Neu-Ulm Fachbereich Jugend und Familie

Übersichtskarte

Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm

Beschreibung:

Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Ab dem 12. Lebensjahr sind hierfür zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes.

E-Mail-Adresse

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.