Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Schwaben
Augsburg
86135 Augsburg
Elterngeld gleicht den Wegfall des Einkommens in der Zeit nach der Geburt des Kindes teilweise aus. Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, erhält in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens für 12 Monate (= Basiselterngeld). Bleibt auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate zu Hause, verlängert sich der Elterngeldbezug um zwei Monate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf die Zahlung von 14 Monaten.
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