App Logo

Familienkasse Bayern Nord

Kindergeld und Kinderzuschlag

Übersichtskarte

_
90316 Nürnberg

Beschreibung:

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. lebensjahres) Anspruch auf Kindergeld. Eltern mit geringem Einkommen, die jedoch keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen.

Ihre Browserversion ist veraltet.

Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.