Kindergeld und Kinderzuschlag

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90316 Nürnberg
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. lebensjahres) Anspruch auf Kindergeld. Eltern mit geringem Einkommen, die jedoch keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen.