BHD - Sozialstation
Kalmenbrunnenstraße 2/1
89129 Langenau
Beschreibung:
Bei akuter Erkrankung der Betreuungsperson ist es möglich, eine Haushaltshilfe bei den gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Erforderlich ist hierzu eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin (Frauenarzt/Frauenärztin, Hausarzt/Hausärztin, Psychiater/Psychiaterin) über die Notwendigkeit. Die Haushaltshilfe kann grundsätzlich bereits in der Schwangerschaft gewährt werden. Die Haushaltshilfe kann generell eine selbstorganisierte Ersatzkraft oder eine Fachkraft eines Familienpflegedienstes sein.
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