Drechslerstraße 4
89264 Weißenhorn
Bei akuter Erkrankung der Betreuungsperson ist es möglich, eine Haushaltshilfe bei den gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Erfoderlich ist hierzu eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin (Frauenarzt/Frauenärztin, Hausarzt/Hausärztin, Psychiater/Psychiaterin) über die Notwendigkeit. Die Haushaltshilfe kann grundsätzlich bereits in der Schwangerschaft gewährt werden. Die Haushalltshilfe kann generell eine selbstorganisierte Ersatzkraft oder eine Fachkraft eines Familienpflegedienstes sein.
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