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Franz und Gertrund Mück-Stiftung fördert Menschen mit Behinderung

Ab sofort können Menschen mit Behinderung wieder Anträge für eine Förderung über die Franz und Gertrud Mück-Stiftung beim Landratsamt Neu-Ulm einreichen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte im Landkreis Neu-Ulm.

Was kann gefördert werden?

Förderzusschüsse können z. B. für Folgendes gewährt werden:

- berufliche Existenzgründungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Ausbildungen
- Zuwendungen zum Lebensunterhalt in Notsituationen
- Beschaffung von Hilfsmitteln

Antragsschluss ist der 10. Oktober 2025

Weitere Infos und Förderantrag unter www.landkreis-nu.de/Franz-und-Gertrud-Mueck-Stiftung

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