Ab sofort können Menschen mit Behinderung wieder Anträge für eine Förderung über die Franz und Gertrud Mück-Stiftung beim Landratsamt Neu-Ulm einreichen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte im Landkreis Neu-Ulm.
Was kann gefördert werden?
Förderzusschüsse können z. B. für Folgendes gewährt werden:
- berufliche Existenzgründungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Ausbildungen
- Zuwendungen zum Lebensunterhalt in Notsituationen
- Beschaffung von Hilfsmitteln
Antragsschluss ist der 10. Oktober 2025
Weitere Infos und Förderantrag unter www.landkreis-nu.de/Franz-und-Gertrud-Mueck-Stiftung
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