Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
der persönliche Schulbedarf (130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr),
die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten - auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an.
Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Übersicht, wo Sie sich zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes vor Ort informieren können, finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?
Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Wohngeld oder
Asylbewerber-Leistungen.
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Mehr zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie bei den einzelnen Leistungen.
Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, können Sie vor Ort beantragen:
> Hier Bildung und Teilhabe beantragen.
Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie oder Ihr Kind bekommen:
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter stellen.
In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner für den Antrag auf Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.
Hinweis: Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.
Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen BuT-Leistungen zu beantragen und wenn Sie Fragen haben. Sie erreichen die BuT-Beratung
auf der Website BuT-Beratung
telefonisch unter 030 5771 3004 0 und
per Mail an info@but-beratung.de.
Das Beratungsangebot ist kostenlos. Die Beratung findet außerdem in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt.
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