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Das neue Pflegeentlastunggesetz wirft viele Fragen auf. Was bedeutet es für Familien, die ein pflegebedürftiges Kind haben? Welche Konsequenzen hat es, wenn der Pflegegrad 1 wegfällt? Wie kann eine Entlastung in der Pflege noch möglich sein? Rebekka Schmidt, Verfahrenslotsin im Landkreis Neu-Ulm und Mitarbeitende des Pflegestützpunkt im Landkreis Neu-Ulm, erläutern das neue Pflegeentlastungsgesetzt und beantworten Ihre Fragen zum Thema. Eine Kooperationsveranstaltung mit der KEB Neu-Ulm.
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Rebekka Schmitt
Verfahrenslotsin
Kostenlos
Um eine Anmeldung beim Familienstützpunkt bis 1 Woche vorher wird gebeten.