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Straffälligkeit

Die Jugendgerichtshilfe als Fachdienst des Jugendamtes nimmt wichtige Aufgaben im Rahmen des Jugendstrafverfahrens wahr.

In erster Linie unterstützt und begleitet sie die Jugendlichen und Heranwachsenden, aber auch deren Eltern, wenn diese sich mit einem Jugendstrafverfahren konfrontiert sehen.

Im Verfahren selbst bringt die Jugendgerichtshilfe erzieherische und soziale Gesichtspunkte vor dem Jugendgericht und der Staatsanwaltschaft zur Geltung. Sie interessiert sich für die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des Betroffenen und bringt diese in das Strafverfahren ein. Geeignete Maßnahmen und erzieherische Konsequenzen werden an Gericht und Staatsanwaltschaft herangetragen. Dadurch werden die Institutionen der Rechtsprechung in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt. Darüber hinaus hat die Jugendgerichtshilfe den Auftrag, die Wiedereingliederung junger Straftäter zu unterstützen und Auflagen und Konsequenzen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu überwachen.

Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshilfe, Jugendstrafanstalt, Beratungsstellen, etc.) – natürlich unter Beachtung des Datenschutzes – zusammen.

Hier können Sie den Flyer der Jugendgerichtshilfe herunterladen.

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