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Kindertagespflege

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder. Dabei können individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.

Eine besondere Form der Tagespflege ist die sogenannte Großtagespflege. In deren Rahmen können bis zu 10 Kinder gleichzeitig von bis zu drei Tagespflegepersonen gemeinsam betreut werden. Ab dem neunten Kind in der Großtagespflege muss einer der tätigen Tagespflegepersonen die Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft haben.

Die hohe Flexibilität der Tagespflege ermöglicht, kurzzeitigem wie auch längerfristigem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Das individuelle Eingehen auf die Kinder, eine - ähnlich wie in der Familie - geringe Kinderzahl und die meist wohnortnahe Versorgung sind Vorteile, die viele Eltern schätzen. Die Vermittlung erfolgt über den Fachdienst Kindertagespflege im Landratsamt.

Personen, die eine Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Fachdienst auf Antrag erhalten. Der Fachbereich "Jugend und Familie" bietet zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson Qualifizierungslehrgänge an.

Für die Förderung von Kindern in Tagespflege ist ein Antrag bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen.

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