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Tagesmutter oder Tagesvater werden - Qualifizierung

Ausbildung und Fortbildung sind Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Kindertagespflege. Zudem kann beispielsweise ein Pflegegeldzuschuss nur bewilligt werden, wenn die Kindertagespflegeperson eine Ausbildung absolviert hat und sich in regelmäßigen Abständen fortbildet.

Tagesmutter oder Tagesvater werden


Die Kindertagespflege ist eine Möglichkeit für berufstätige oder allein erziehende Eltern, Kinderbetreuung und Beruf zu verbinden. Um eine gute Betreuung und Versorgung der Kinder sicherzustellen, muss sich jede Person, die ein Kind länger als drei Monate und mehr als 15 Wochenstunden betreut, vom zuständigen Jugendamt überprüfen und qualifizieren lassen.
Die Gesetzeslage (BayKiBiG) verlangt seit August 2005 die Teilnahme der Tagespflegepersonen an einem speziellen Qualifizierungsseminar. Dieses findet ein- bis zweimal jährlich statt und umfasst 160 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (Grundkurs I mit 50 Unterrichtseinheiten, Grundkurs II mit 40 Unterrichtseinheiten, Aufbaukurs mit 70 Unterrichtseinheiten). Grundkurs II und der Aufbaukurs finden berufsbegleitend statt.

Die Teilnahme am Qualifizierungskurs ist neben weiteren Anforderungen eine Voraussetzung, dass Tagespflegepersonen die Pflegeerlaubnis erhalten und ihnen der Fachdienst Tagespflegekinder weiter vermittelt.  

Wenn Sie mehr Informationen hierzu möchten oder Interesse an den Qualifizierungskursen haben, melden Sie sich bitte bei

Melanie.Ostheimer@lra.neu-ulm.de
Tel.: 0731/ 7040- 53142

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