Grundsicherung für Erwerbsfähige
Das Bürgergeld dient der Grundsicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Arbeitssuchende und nicht erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Es setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf für alltägliche Ausgaben, Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfen für besondere Lebenslagen sowie Einmalbedarfen für spezielle Anschaffungen. Die Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung beim Jobcenter gewährt und können auch von Personen beantragt werden, die beispielsweise während der Elternzeit in eine finanzielle Notlage geraten.
Umfangreiche Informationen in Form von Videos und Texten finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit