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Haushaltshilfe

Befinden sich Familien in schwierigen Situationen durch, Krankheit, (Risiko-) Schwangerschaft, Entbindung, Kur oder Rehabilitation, Unfall oder Tod, ist es möglich, eine Haushaltshilfe bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zu beantragen.
Erforderlich ist hierzu eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin ( Frauenarzt/Frauenärztin, Hausarzt/Hausärztin, Psychiater/Psychiaterin ) über die Notwendigkeit.

Voraussetzung ist, dass eine Unterstützung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung mit im Haushalt lebt.
Grundsätzlich kann eine Haushaltshilfe bereits in der Schwangerschaft gewährt werden.
Die Haushaltshilfe kann generell eine selbstorganiserte Ersatzkraft oder eine Fachkraft eines Familienpflegedienstes sein.

Genauere Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung einer Haushaltshilfe erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

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